1. Änderungen in CAWIN
Die Aktualisierung der ab dem 1. Juli 2023 geltenden Pfändungstabelle und der P-Konto-Bescheinigung erfolgt in Updates für CAWIN 8 (unter 2.) und der neuen Programmgeneration (unter 3.). Gegenüber den Vorversionen CAWIN (8.14.701 bzw. 1.107.2) sind geändert:
- Aktualisierung mit der ab dem 1. Juli 2023 geltenden Pfändungstabelle nach § 850c ZPO gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (diese verwendet CAWIN 8 erst ab dem 1. Juli 2023) ,
- Aktualisierung der Datenbank mit den ab 1. Juli 2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen für das Pfändungsschutzkonto gemäß Nr. 1 der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 bzw. nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO und
- Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungsformulare (der automatischen sowie der manuellen – für die Erstellung aus den Haushalten und der für die Erstellung aus den Kontakten).
2. CAWIN 8: Update auf CAWIN 8.14.800
CAWIN 8.14.800 wurde bis Ende Juni an alle Vertragskunden ausgeliefert. Sollten Sie dazu keine Benachrichtigung erhalten haben, schreiben Sie uns bitte kurz an hotline@cawin.de.