1. Änderungen in CAWIN
Die Aktualisierung der ab dem 1. Juli 2025 geltenden Pfändungstabelle und der P-Konto-Bescheinigung erfolgt in einem Update für die neue Programmgeneration (1.121.10 – siehe unter 2.). Gegenüber der Vorversion CAWIN 1.121.8 sind u. a. geändert:
- Aktualisierung mit der ab dem 1. Juli 2025 geltenden Pfändungstabelle nach § 850c ZPO gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025,
- Aktualisierung der Datenbank mit den ab 1. Juli 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für das Pfändungsschutzkonto gemäß Nr. 1 der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 bzw. nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO und
- Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungsformulare (der automatischen, der manuellen sowie für Kontakte – für die Erstellung aus den Haushalten und der für die Erstellung aus den Kontakten) sowie eine kleine inhaltliche Ergänzung.
- Weitere funktionale Änderungen und Fehlerbehebungen, u. a.
- eine Update-Benachrichtigung im Anmeldebildschirm,
- einen zusätzlichen Button in der Brieferstellung, um direkt in den Ordner mit den erstellten Briefen springen zu können,
- Bearbeitungs- und Importfunktionen nun auch in der Dateiübersicht „Dateien (flach)“ und
- dem nun möglichen mehrfachen Import von Dateien mit gleichem Namen in einen Haushalt im Posteingang.
2. Update der neuen Programmgeneration
In der neuen CAWIN-Programmgeneration sind die Änderungen in der Version 1.121.10 enthalten – diese wird Ihnen im Laufe des 30. Juni 2025 beim Start von CAWIN im gewohnten Update-Dialog angezeigt – und nach dem Update im Programm verfügbar (an den Werten unter Konfiguration > Admintools > Systemeinstellungen erkennbar – zum Vergleich dazu die bisherigen Werte bis zum 30. Juni 2025).
Bitte beachten Sie: Für die Durchführung des Updates sind Windows-Administrationsrechte erforderlich. Dieses Update enthält eine Datenbank-Aktualisierung, so dass alle Clients gleichzeitig aktualisiert werden müssen. Andernfalls kann von nicht aktualisierten Rechnern nicht mehr auf eine bereits aktualisierte Datenbank zugegriffen werden.
Eine Anleitung zum Vorgehen bei Updates finden Sie im Wiki (das letzte Update beinhaltet immer alle vorherigen Updates).
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass in der P-Konto-Bescheinigung nicht nur die Daten und die Werte für die Pfändungsfreigrenzen aktualisiert wurden, sondern es auch eine kleine inhaltliche Ergänzung gab. Nehmen Sie daher, wenn Sie eine eigene Fassung der Formulare verwenden, gern unsere neuen Formulare erneut als Vorlage.
Alternativ: Manuelle Anpassung
Sollte bei Ihnen ein Update kurzfristig nicht möglich sein, können Sie:
- die Pfändungsfreigrenzen vorerst manuell anpassen (verwenden Sie die im CAWIN-Wiki hinterlegten Werte – CAWIN erstellt daraus die Pfändungstabelle) und
- die P-Konto-Bescheinigungen manuell herunterladen und als Musterbriefe importieren:
3. CAWIN 8
Wie angekündigt gibt es für CAWIN 8 kein Update der Pfändungstabelle mehr (das letzte Update CAWIN 8.14.950 wurde im Juli 2024 veröffentlicht).
Manuelle Anpassung der P-Konto-Bescheinigungen in CAWIN 8
Für die Erstellung der P-Konto-Bescheinigungen ab dem 1. Juli 2025 können Sie in CAWIN 8 manuell
- unter Konfiguration > Systemeinstellungen > Allgemeines > Pfändungsschutzkonto die Werte wie folgt aktualisieren
- Grundfreibetrag des Schuldners (Kontoinhaber): 1.560,00 [€]
- Unterhaltsberechtigte Person: 585,23 [€]
- Weitere: 326,04 [€]
und
- die Musterbriefe für die P-Konto-Bescheinigungen (für CAWIN 8) importieren. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Erstellen Sie auf Basis der iff-Musterbriefe unter Konfiguration > Systemeinstellungen > Musterbriefe eine Kopie der benötigten P-Konto-Bescheinigung (durch „Bearbeiten“ und Bestätigen der Frage zum Anlegen einer Kopie) oder verwenden Sie eine bestehende Kopie einer P-Konto-Bescheinigung (in den Musterbriefen erkennbar am WORD-Symbol).
- Laden Sie den benötigten aktuellen Musterbrief (für CAWIN 8 als dotx-Datei) herunter:
- Speichern Sie diese lokal auf Ihrem Rechner und importieren Sie den Musterbrief, indem Sie die vorher erstellte oder vorhandene Kopie markieren, den Button „Dokument importieren“ betätigen und am Ablageort der heruntergeladenen Bescheinigung diese auswählen (stellen Sie dafür den Filter der Dateiart im Dateiauswahlfenster von „.dot“ auf „Alle Dateien“ und speichern dann den importierten Musterbrief ab (diesen erkennen Sie am „Stand: 01.07.2025“ in der Fußzeile).
- Zur besseren Übersichtlichkeit in Ihren Musterbriefen empfehlen wir Ihnen, bei den nun nicht mehr aktuellen iff-Musterbriefen, die hier als Vorlage dienten, im Kontrollkästchen „Ausgeblendet“ einen Haken zu setzen und diese damit auszublenden.