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Patches

Hier finden Sie die neuesten Updates für Ihre CAWIN-Versionen.

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CAWIN 8.14

Update der Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren

In dem Update (für Versionen ab CAWIN 8.14) sind die ab dem 31. Dezember 2020 geltenden Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens […] (BGBl. 2020 I S. 3328) in der amtlichen Fassung („1/2021“) des BMJV enthalten.

Achtung: Formal ist die allein verbindliche Verbraucherinsolvenzformularverordnung bisher nicht angepasst worden (in der konsolidierten Fassung sind weiterhin die – wie auch in CAWIN 8.14 bereits – lediglich aktualisierten Formulare der alten Fassung [„7/2014“] enthalten und eine dort ggf. nur noch nicht vorgenommene Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung bzw. der Anlagen ist nicht ersichtlich). Wir empfehlen daher, vor einem Upgrade die Rechtsansicht des zuständigen Insolvenzgerichts zu erfragen.

 

Im Anschluss finden Sie eine Anleitung zur Installation der CUS-Datei – es ist nur ein Update pro Datenbank notwendig.

Für die Installation der CUS-Datei sind

  • entweder das Passwort des Datenbank-Administrators „sa“ oder
  • Admin-Rechte auf dem Rechner mit dem MS SQL Server

notwendig.

Update der Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren 2021 ab Version 8.14:

download-icon Update der Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren (Größe: 1,12 MByte)

CAWIN 8.13

1. Update für CAWIN 8.13

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.13.001 ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) nicht notwendig, es reicht die Aktualisierung aller Klients.

Das Update behebt einen Fehler, durch den CAWIN sich nicht immer korrekt Beenden ließ.

Update 8.13 (Release 8.13.001) – Stand: 6. Juli 2020:

  • Release 8.13.001 für Updates ab Version 8.13.000:
    Update 8.13 (Größe: 7,5 MByte)

CAWIN 8.12

1. Update für CAWIN 8.12

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.12.001  ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) nicht notwendig, es reicht die Aktualisierung aller Klients. Zur Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungen ist ein zweites Update (CUS-Datei) notwendig.

Die Version enthält die neuen, ab 1. Juli 2019 geltenden Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 [BGBl. 2019, 443] bzw. dem Anhang.

Update 8.12 (Release 8.12.001) – Stand: 20. Juni 2019:

  • Release 8.12.001 für Updates ab Version 8.12.000: Update 8.12 (Größe: 1,9 MByte)

Das Update 8.12.001 ist in dem Update CAWIN 8.12.500 für Update-Vertragskunden enthalten und muss nicht extra installiert werden.

2. Update P-Konto-Bescheinigung(en)/Kindergeld für CAWIN 8.12

Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien. Für die Installation der CUS-Datei ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Achtung: Dieses Update ersetzt die bisherigen Werte in den Vorlagen der P-Konto-Bescheinigung –, das Einspielen der cus-Datei sollte zeitnah zum 1. Juli 2019 vorgenommen werden!

Update der P-Konto-Bescheinigung(en) nach § 850k Abs. 5 ZPO und der Kindergeldsätze zum 1. Juli 2019 – Stand: 20. Juni 2019:

  • Update der P-Konto-Bescheinigung(en) und Kindergeldsätze ab Version 8.12.000: Update 8.12 (Größe: 0,092 MByte)

Dieses P-Konto-Update ist nicht in dem Update CAWIN 8.12.500 für Update-Vertragskunden enthalten und muss extra installiert werden.

3. Hotfix Anlage(n) 7a für CAWIN 8.12

Dieser Hotfix muss nur einmal je Datenbank (und nicht für die Klients) ausgeführt werden. Eine Installation des Hotfixes ist nicht dringend. Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien. Für die Installation der CUS-Datei ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Achtung: Zum Zeitpunkt der Ausführung des Hotfixes darf keine Person  in CAWIN angemeldet sein.

Es gibt zwei neue Vorlagen:

  • 1. Anlage 7a (EZ oder feste Raten) (erst ab Word 2007)
  • 2. Anlage 7a (flexible Raten) (erst ab Word 2007)

In diesen Vorlagen besteht wieder die Auswahlmöglichkeit bei „Beginn der Laufzeit“ bzw. „Beginn der Zahlungen“. Wenn Sie dort einen freien Text eingeben wollen, nehmen Sie die alten Vorlagen:

  • 1. Anlage 7a (EZ oder feste Raten) (bis Word 2003)
  • 2. Anlage 7a (flexible Raten) (bis Word 2003)

Zudem wurden im Formular „Hauptblatt und Anlage 1 – 4“ des Verbraucherinsolvenzantrags die Fußzeilen korrigiert.

Gilt nur für CAWIN 8.12.500: Hier sind unter „Verbindlichkeiten“ die in Version 8.12.000 bereits gesetzten Markierungen wieder sichtbar und lassen sich jetzt sowohl in der Tabelle Verbindlichkeiten als auch in den einzelnen Verbindlichkeiten setzen.

Hotfix Anlage(n) 7a – Stand: 17. Dezember 2019:

  • Hotfix Anlage(n) 7a ab Version 8.12.000: Hotfix 8.12 (Größe: 0,145 MByte)

Dieser Hotfix kann auch von Update-Vertragskunden mit Version 8.12.500 installiert werden.

CAWIN 8.11

1. Update für CAWIN 8.11

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.11.001 (enthält die neuen, ab 1. Juli 2019 geltenden Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 [BGBl. 2019, 443] bzw. dem Anhang) ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) nicht notwendig, es reicht die Aktualisierung aller Klients. Zur Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungen ist ein zweites Update (CUS-Datei) notwendig.

Update 8.11 (Release 8.11.001) – Stand: 20. Juni 2019:

  • Release 8.11.001 für Updates ab Version 8.11.000:
    Update 8.11 (Größe: 1,5 MByte)

2. Update P-Konto-Bescheinigung(en)/Kindergeld für CAWIN 8.11

Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien. Für die Installation der CUS-Datei ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Achtung: Dieses Update ersetzt die bisherigen Werte in den Vorlagen der P-Konto-Bescheinigung –, das Einspielen der cus-Datei sollte daher erst zeitnah zum 1. Juli 2019 vorgenommen werden!

Update der P-Konto-Bescheinigung(en) nach § 850k Abs. 5 ZPO und der Kindergeldsätze zum 1. Juli 2019 – Stand: 20. Juni 2019:

  • Update der P-Konto-Bescheinigung(en) und Kindergeldsätze ab Version 8.11.000:
    Update 8.11 (Größe: 0,092 MByte)

CAWIN 8.10

1. Update für CAWIN 8.10

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.10.001 (enthält die neuen, ab 1. Juli 2017 geltenden Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 [BGBl. 2017, 750] bzw. dem Anhang) ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) nicht notwendig, es reicht die Aktualisierung aller Klients. Zur Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungen ist ein zweites Update (CUS-Datei) notwendig.

Update 8.10 (Release 8.10.001) – Stand: 22. Mai 2017:

  • Release 8.10.001 für Updates ab Version 8.10.000:
    Update 8.10 (Größe: 1,8 MByte)

Das Update 8.10.001 ist in dem Update CAWIN 8.10.500 für Update-Vertragskunden enthalten (Auslieferungsende voraussichtlich am Abend des 26. Juni) und muss nicht extra installiert werden.

2. Update der P-Konto-Bescheinigung(en) für CAWIN 8.10

Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien. Für die Installation der CUS-Datei ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Update der P-Konto-Bescheinigung(en) nach § 850k Abs. 5 ZPO zum 1. Juli 2017 – Stand: 22. Mai 2017:

  • Update der P-Konto-Bescheinigung(en) ab Version 8.10.000:
    Update 8.10 (Größe: 0,001 MByte)

CAWIN 8.9

1. Update für CAWIN 8.9

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.9.004 (enthält die neuen, ab 1. Juli 2017 geltenden Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 [BGBl. 2017, 750] bzw. dem Anhang) ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) nicht notwendig, es reicht die Aktualisierung aller Klients. Zur Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungen ist ein zweites Update (CUS-Datei) notwendig.

Update 8.9 (Release 8.9.004) – Stand: 22. Mai 2017:

  • Release 8.9.004 für Updates ab Version 8.9.000:
    Update 8.9 (Größe: 1,8 MByte)

2. Update der P-Konto-Bescheinigung(en) für CAWIN 8.9

Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien. Für die Installation der CUS-Datei ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Update der P-Konto-Bescheinigung(en) nach § 850k Abs. 5 ZPO zum 1. Juli 2017 – Stand: 22. Mai 2017:

  • Update der P-Konto-Bescheinigung(en) ab Version 8.9.004:
    Update 8.9 (Größe: 0,001 MByte)

CAWIN 8.8

Update für CAWIN 8.8

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.8.003 (enthält die neuen, ab 1. Juli 2015 geltenden Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 [BGBl. 2015, 618] bzw. dem Anhang) ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Update 8.8 (Release 8.8.003) – Stand: 28. Mai 2015:

  • Release 8.8.003 für Updates ab Version 8.8.000:
    Update 8.8 (Größe: 4,4 MByte)

2. Update der P-Konto-Bescheinigung(en) für CAWIN 8.8

Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien.

Update der P-Konto-Bescheinigung(en) nach § 850k Abs. 5 ZPO zum 1. Juli 2015 – Stand: 15. Juni 2015:

  • Update der P-Konto-Bescheinigung(en) ab Version 8.8.003:
    Update 8.8 (Größe: 0,144 MByte)

CAWIN 8.7

1. Update für CAWIN 8.7

Für die Installation des CAWIN-Updates Release 8.7.007 (enthält die neuen, ab 1. Juli 2015 geltenden Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 [BGBl. 2015, 618] bzw. dem Anhang) ist das sa-Passwort (des Datenbank-Administrators) notwendig.

Update 8.7 (Release 8.7.007) – Stand: 28. Mai 2015:

  • Release 8.7.007 für Updates ab Version 8.7.000:
    Update 8.7 (Größe: 4,1 MByte)

2. Update der P-Konto-Bescheinigung(en) für CAWIN 8.7

Im Forum finden Sie eine Anleitung zur Installation von CUS-Dateien.

Update der P-Konto-Bescheinigung(en) zum 1. Juli 2015 – Stand: 15. Juni 2015:

  • Update der P-Konto-Bescheinigung(en) ab Version 8.7.007 (und nicht höher!):
    Update 8.7 (Größe: 0,119 MByte)

Hinweise zur Installation

Vor jedem Update der Datenbank – und selbstverständlich in regelmäßigen Abständen sonst auch – ist eine Sicherung der Datenbank vorzunehmen.

Bei der Installation empfiehlt es sich, grundsätzlich alle Aufgaben der Setup-Routine durchzugehen, also die Aktualisierung des Clients, der Datenbank und des CAWIN-Backup-Dienstes (in einer Netzwerk-Version genügt eine einmalige Aktualisierung der Datenbank). Die Software stellt von sich aus fest, ob ein Update notwendig ist oder nicht.

Wichtig: Nach der Installation des Updates müssen alle Clients und der Server aktualisiert sein, ansonsten kann es dazu kommen, dass die Nutzung von CAWIN wegen eines nicht aktualisierten Clients oder einer nicht aktualisierten Datenbank aus Gründen der Datensicherheit nicht möglich ist!

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