Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die Pfändungstabelle berichtigt wurde, die Berichtigung finden Sie hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/165a/VO.html
CAWIN berücksichtigt die geänderten Werte bereits.
1. Änderungen in CAWIN
Die Aktualisierung der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Pfändungstabelle und der P-Konto-Bescheinigung erfolgt in Updates für CAWIN 8 (unter 2.) und der neuen Programmgeneration (unter 3.). Gegenüber den Vorversionen CAWIN (8.14.900 bzw. 1.115.3) sind geändert:
- Aktualisierung mit der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Pfändungstabelle nach § 850c ZPO gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 bzw. der Berichtigung (diese verwendet CAWIN 8 erst ab dem 1. Juli 2024),
- Aktualisierung der Datenbank mit den ab 1. Juli 2024 geltenden Pfändungsfreigrenzen für das Pfändungsschutzkonto gemäß Nr. 1 der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 und der Berichtigung bzw. nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO und
- Aktualisierung der P-Konto-Bescheinigungsformulare (der automatischen sowie der manuellen – für die Erstellung aus den Haushalten und der für die Erstellung aus den Kontakten).
2. CAWIN 8: Update auf CAWIN 8.14.950
CAWIN 8.14.950 wird bis Ende Juni an alle Vertragskunden ausgeliefert. Sollten Sie dazu keine Benachrichtigung erhalten haben, schreiben Sie uns bitte kurz an hotline@cawin.de.
01.07.2024: Wegen eines Fehlers in der Pfändungstabelle wurde das Update CAWIN 8.14.950 korrigiert und steht als CAWIN 8.14.951 (auch unter dem alten Link) zur Verfügung. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen!
3. Update der neuen Programmgeneration
In der neuen CAWIN-Programmgeneration sind die Änderungen in der neuesten Version enthalten – diese wird Ihnen seit dem 27. Juni beim Start von CAWIN in den Update-Informationen angezeigt – und nach dem Update im Programm verfügbar (an den Werten unter Konfiguration > Admintools > Systemeinstellungen erkennbar – zum Vergleich dazu die bisherigen Werte bis zum 30. Juni 2024).