Hotline: +49 40 30 96 91-12 • hotline@cawin.de • Mo–Do: 10–15 Uhr - Die Hotline vom 24.12.2024 – 02.01.2025 nicht besetzt.

Wegen einzelner Nachfragen an uns: Das BMJV hat die auf gesetze-im-internet.de verfügbaren betroffenen Formulare (mit „bgbl1_2020“ in der URL) auf Basis der amtlichen Fassung aus 2014 aktualisiert, wie wir das bei den von uns verwendeten Formulare getan haben. Eine amtliche Fassung des gemäß § 305 Abs. 5 Satz 1 InsO ermächtigten Verordnungsgebers mit neuem Fassungsdatum gibt es bisher nicht. Eine vom Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichte amtliche Fassung mit dem Stand der Fassung „01/2021“ ist kein Formular des Verordnungsgebers.

Sollte es eine amtliche Fassung des Verordnungsgebers mit neuem Stand oder etwa von uns zur Vermeidung von Missverständnissen neue Formulare geben, werden wir diese kurzfristig als Update der Datenbank zur Verfügung stellen.

Zu Ihrer Info hier noch einmal die Links zu den Änderungen im Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und dem Verlauf des  Gesetzgebungsverfahrens.

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