Regulierung

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Im Menü Regulierungen lassen sich aus den zuvor eingegebenen Verbindlichkeiten für unterschiedliche Situationen Regulierungsszenarien erstellen.

Allgemein

Sie finden die Maske im Menü unter Haushalt > Übersichten > Regulierungen.

Grundlagen

Regulierungsszenarien können erstellt werden:

  • für verschuldete Verbraucher:innen oder Kleinunternehmer:innen, die ihre Verbindlichkeiten im Rahmen eines Regulierungs- bzw . Sanierungsplans ökonomisch sinnvoll abbauen wollen;
  • für überschuldete Verbraucher:innen im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsverfahrens;
  • für überschuldete Verbraucher:innen, die zusammen mit dem Eröffnungsantrag einen Schuldenbereinigungsplan einzureichen haben;
  • für überschuldete (ehemalige) Kleinunternehmer:innen, die freiwillig eine außergerichtliches Regulierungsangebot unterbreiten wollen oder die im Verlauf des Regelinsolvenzverfahrens einen Insolvenzplan (hier im Sinne eines Schuldenregulierungsplans) vorlegen wollen bzw. müssen.

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Regulierung

Regulierungsvorgaben eingeben

  • Die Erstellung ist abhängig von der ausgewählten Regulierungsart. Eingaben werden bei den Regulierungsvorgaben vorgenommen und dann im Ergebnis nur dargestellt und nicht mehr verändert werden.
  • Es ist nun möglich auch mehrere Regulierungen gleichzeitig geöffnet zu haben um die verschiedenen Szenarien so besser vergleichen zu können. Das Ergebnis der jeweils eingetragen Eingaben in der Maske Regulierungsvorgaben erscheint jeweils in einem neuen Fenster.
  • Hinweis: Aufgrund der Verkürzung des Insolvenzverfahrens bedarf es nicht mehr der Darstellung der verschiedenen Szenarien.
  • In den Regulierungsvorgaben können Sie Detailangaben zur Regulierung machen, wiederkehrende Zahlungen und Einmalzahlungen angeben sowie auswählen, welche Verbindlichkeiten berücksichtigt werden sollen.


Im folgenden werden die notwendigen Vorgaben erläutert:

1. Name: Zunächst benennen Sie den Regulierungsplan

2. Art: Sie können zwischen frei, simultan und sukzessiv wählen.

  • In der freien Regulierung können Sie beliebig Zahlungen anlegen.
  • Simultan bedeutet, dass alle Gläubiger gleichzeitig mit der gleichen Quote bedient werden.
  • Eine sukzessive Verteilung bewirkt, dass die Gläubigerforderungen in der Reihenfolge ihrer Höhe nacheinander befriedigt werden. Dabei wird die niedrigste Forderung als erste vollständig befriedigt und so weiter.

Hinweis: Diese Regulierungspläne sind nicht zustimmungsersetzungsfähig. Hauptgläubiger stimmen diesen Plänen zudem in der Regel nicht zu.

3. Pfändbarer Betrag: Nachrichtlich wird an dieser Stelle das pfändbare Einkommen der betreffenden Person angezeigt. Hinweis: Beim entsprechenden Einkommen muss der entsprechende Haken gesetzt werden, ob das Einkommen pfändbar ist.

4. Start: Geben Sie das gewünschte Start-Datum für den Regulierungsplan ein.

5. Laufzeit: Geben Sie die Anzahl der Monate für die Planlaufzeit ein. Denken Sie daran, dass auch für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt.

6. Rate pro Monat: Als monatliche Rate wird der pfändbaren Betrag gemäß § 850c ZPO vorgegeben. Die Rate kann individuell angepasst werden, darf aber den pfändbaren Betrag nicht unterschreiten.

7. Quote: Die Quote bezeichnet den prozentualen Anteil einer Forderung an der Gesamtforderung.

8. Simulation Verfahrenskosten: Aufgrund der Praxisrückmeldungen, dass die Beträge hier variieren, erfolgt keine Vorgabe. Es ist eine freie Eingabe möglich, die Kosten werden dann mit oberster Priorität berücksichtigt. Die Mindestvergütung für masselose Verfahren belaufen sich in der Regel auf ca. 1.800–2.500 Euro.

9. Einmalbetrag (sofort): Das Vorgehen wird in der Regel gewählt, wenn es um die Zahlung einzelner oder mehrere kleiner Gläubiger geht, damit diese einem Plan zustimmen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie können den Einmalbetrag einer Verbindlichkeit zuordnen. Hierfür wird dieser im Bereich Regulierung eingetragen.



  • Sie können den Einmalbetrag auf alle Verbindlichkeiten verteilen. Hierfür wird dieser im Bereich Verbindlichkeiten direkt in der entsprechenden Spalte eingetragen. Der Einmalbetrag der einzelnen Verbindlichkeiten wird immer im ersten Monat verbucht.
  • Hinweis: Sind mehrere Einmalbeträge zu verteilen, darf deren Summe nicht größer sein als der Einmalbetrag. Sollte der Einmalbetrag nicht vollständig ausgeschöpft sein, wird der Restbetrag mit der ersten Rate entsprechend der Einstellungen auf die Verbindlichkeiten aufgeteilt.



  • Sie können den Einmalbetrag auch als sonstige Zahlung eingeben.


Priorität:

  • Die Priorität bestimmt die Reihenfolge der Auszahlung.
  • Eine Priorisierung hat zur Folge, dass die Gläubiger, die Priorität 1 haben, so lange voll bedient werden, bis sie den ihnen quotenmäßig zustehenden Betrag haben.
  • Es werden erst alle Verbindlichkeiten der höchsten Priorität vollständig bedient. Vollständig heißt bis zur berechneten Gesamtquote der Regulierung (außer bei Freier Regulierung, hier wird bis 100 Prozent bedient).
  • Erst dann werden die Verbindlichkeiten der nächst höchsten Priorität vollständig bedient., etc.
  • Alle Gläubiger einer Priorität werden immer gleichzeitig bedient.
  • Erst, wenn alle Gläubiger einer Priorität vollständig bedient sind, werden die Gläubiger der nächsten Priorität gleichzeitig quotenmäßig weiter bedient.

Freie Rate:

  • Die freie Rate überschreibt die Berechnung der Rate, die normalerweise sukzessiv oder simultan erfolgt.
  • Das heißt, wenn die Verbindlichkeiten einer Priorität „an der Reihe sind“ (siehe Priorität), dann werden erst die eingestellten Raten ausbezahlt, bevor der restliche verfügbare Betrag entsprechend den Einstellungen auf die Verbindlichkeiten aufgeteilt wird.

Sonstige Zahlungen:

  • Die sonstigen Zahlungen erhöhen die zur Verfügung stehenden Mittel, d. h., die Raten werden entsprechend erhöht.
  • Die Raten in den Zahlungsplänen sind nicht weiter aufgeschlüsselt, wie diese sich aus „Sonstigen Zahlungen“ oder der gesamten „Rate pro Monat“ ergeben.
  • Die Beträge werden jeweils in ihren Endsummen gerundet.

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Ergebnisse einsehen

  • Nachdem Sie die Angaben in den Regulierungsvorgaben entsprechend eingetragen haben, sehen Sie die Ergebnisse der Regulierung im Tab Ergebnis.
  • Sie haben sowohl verschiedene Speichermöglichkeiten als auch verschiedene Ergebnisdarstellungen.


Im oberen Bereich (roter Kasten) stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Export und Speichern zur Verfügung.

  • Zudem können hier auch bei Bedarf die Verbindlichkeiten aktualisiert werden.

Im unteren Bereich sehen Sie folgende Darstellungen/ Reiter:

  • Variablen: Allgemeine Eigenschaften der Regulierung sowie (sofern vorhanden) einmalige Zahlungen
  • Verbindlichkeiten: Eine Gesamtübersicht aller Verbindlichkeiten über Gläubiger, Verbindlichkeit, Restschuld, Anteil an der Gesamtverschuldung, Zahlung, Hauptforderung, Zinsen und Kosten sowie Quote und Priorität
  • Zahlungsplan gesamt: Monatsweise Übersicht der Zahlungen und der bestehenden Restschuld
  • Zahlungsplan aller einzelnen Verbindlichkeiten: Darstellung der einzelnen Forderungen pro Gläubiger

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Weitere Hinweise

  • Es werden nur Verbindlichkeiten betrachtet, die als "Aktiv" markiert sind.

Hinweis: Bei nicht-aktiven Verbindlichkeiten werden "freie Rate", " Einmalbetrag " und "Prio" auf leer gesetzt.

  • Die Summe der "Freien Raten" aller Verbindlichkeiten darf nicht höher als die "Rate pro Monat" sein.

Hinweis: Ansonsten müssen die "freien Raten" so gekürzt werden, dass sie in Summe der "Rate pro Monat" entsprechen.

  • Individuelle Sofortbeträge dürfen nicht höher als die Forderung sein.

Hinweis: Sollte dies der Fall sein, muss der Einmalbetrag auf die Höhe der Forderungen reduziert werden.

  • Die Summe der "Einmalbeträge" aller Verbindlichkeiten darf nicht höher als der "Einmalbetrag" sein.

Hinweis: Ansonsten müssen die "Einmalbeträge" so gekürzt werden, dass sie in Summe dem "Einmalbetrag" entsprechen.

  • Der „aktiviert Haken“ ist in Kombination mit Start und End Monat zu betrachten.

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Regulierungsszenarien

Einmalzahlungen

  • Sollen die Verbindlichkeiten durch eine oder mehrere Einmalzahlungen reguliert werden, wählen Sie bei den Regulierungsvorgaben als Art Frei und tragen unter Einmalzahlung (sofort) den gewünschten Betrag ein.
  • Soll die Zahlung zu einem bestimmten Datum erfolgen, geben Sie den Betrag unter „sonstige Zahlungen“ ein.
  • Die Einmalzahlung wird nun entsprechend der Quote an der Gesamtverschuldung auf alle Gläubiger verteilt.

  • Sie können die Einmalzahlung auch frei verteilen, dazu tragen Sie bei den Verbindlichkeiten die gewünschte Summe in der Spalte "Sofortbetrag" ein, der eventuelle Rest wird an die übrigen Verbindlichkeiten nach Quote verteilt:

  • Die Ausgabe des Insolvenzplans gibt die Gesamtsumme der Einmalzahlungen oben rechts unter "Beträge" aus:

  • Und in der Verteilung die fest eingetragenen in der Spalte "Einmalzahlung" und die gesamten im ersten Jahr.

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Vergleich mit laufenden Zahlungen

Stehen keine Mittel für eine Einmalzahlung zur Verfügung, kann möglicherweise eine Einigung mittels Ratenzahlung erzielt werden. Hierzu bestehen vor allem drei Möglichkeiten:

Vergleich mit flexiblen Raten (i.d.R. sog. Nullplan)

Hierzu wählen Sie bei den Regulierungsarten Simultan aus. Simultan bedeutet, dass alle Gläubiger die gleiche Quote erhalten. Die simultane Regulierung kann zur Vorbereitung des außergerichtlichen Regulierungsplans bzw. des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans herangezogen werden.

  • Sie können vorhersehbare Verwertungserlöse im Insolvenzverfahren gemäß den Vorgaben der InsO verteilen,
  • die Zahlungen, die im Verlauf der Treuhandphase voraussichtlich zu leisten sind, beziffern
  • und so die Regulierungsquoten der Gläubiger im gerichtlichen Verfahren ermitteln.

Hinweis: Die Regulierung hieß in CAWIN 8 Simulation Inso- und RSB Verfahren (Nullplan).

Sie wählen bei der Regulierungsart Simultan aus und geben die gewünschte Laufzeit (36 Monate) ein. Die Quote beträgt hier in aller Regel 0 Prozent. Sie können ergänzend die Verfahrenskosten eintragen. Diese werden vorrangig (mit der Priorität 0) berücksichtigt.

Hinweis: Da die konkreten Gesamtkosten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens in der Regel nicht abschließend bestimmt werden können (unklare Verfahrenslänge des eröffneten Insolvenzverfahrens bei massehaltigen Verfahren und Unsicherheit über verwertbare Einkommens- oder Vermögensanteile), können hier nur grobe Werte mitgegeben werden. In masselosen Verfahren ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.800 - 2.500 Euro zu rechnen.

  • Gerichtskosten: Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen zusammen und werden auf Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG) und verschiedener Nebengesetze erhoben. Üblicherweise fallen für die verschiedenen Verfahrensabschnitte unterschiedliche Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei jeweils nach dem Gegenstandswert, der anhand des Gegenstands des Verfahrens und der Gebührentabelle zu ermitteln ist. In der Regel ist hier bei masselosen Verfahren mit ca. zehn Gläubigern mit 150 Euro zu rechnen.
  • Insolvenzverwaltervergütung: Die einschlägigen Kostenregelungen finden sich in der Insolvenzordnung (InsO) und in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Diese richtet sich nach der Gläubigerzahl und der Insolvenzmasse.
  • Gläubigerzahl: Bei weniger als zehn Gläubigern erhält der Insolvenzverwalter mindestens 1.000 Euro. Sind es mehr als zehn Gläubiger kommen je fünf angefangene Gläubiger 150 Euro hinzu.
  • Insolvenzmasse: In sog. masselosen Verfahren kann der Insolvenzverwalter für das gesamte eröffnete Verfahren nur eine Mindestgebühr geltend machen. Diese beträgt 1.000 Euro. Wurde der Antrag gemeinsam mit einer geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 InsO erstellt, reduziert sich die Vergütung auf 800 Euro. Bei einer Insolvenzmasse bis zu 25.000 Euro erhält der Insolvenzverwalter 40 Prozent, bis zu 50.000 Euro sind es 25 Prozent. Hinzu kommen Kosten für Zustellungen, Auslagepauschalen und Umsatzsteuer. In der Wohlverhaltensperiode beträgt die Mindestvergütung für Treuhänder 140 Euro jährlich, hinzu kommen auch hier Auslagen und Umsatzsteuer.

Auch ein zur Verfügung stehender Einmalbetrag (zum Beispiel zu erwartender Verwertungserlös oder zur Verfügung stehende Zahlung zur Begleichung er Verfahrenskosten) kann unter den Regulierungsvorgaben aufgenommen werden. Dieser wird dann gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt.

Beispiel: Max Muster hat Schulden in Höhe von 46.700 Euro, verteilt auf sieben Gläubiger. Auch wenn er ein pfändbares Einkommen in Höhe von derzeit 64,08 Euro hat, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass sich hier eine außergerichtliche Einigung erzielen lässt. Die Schuldnerberaterin von Max Muster rechnet ihm also vor, wie die Regulierung durch ein Insolvenzverfahren aussehen könnte.

Im Ergebnis ist nun zu sehen, dass die Verfahrenskosten beim pfändbaren Betrag von Max Muster und den geschätzten Verfahrenskosten in Höhe von 2.500 Euro zu 92,28 Prozent begleichen werden können. Die Verfahrenskosten werden stets mit Priorität 0 behandelt.

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Vergleich mit festen Raten

Sukzessiv – Vergleich nach Kopfzahl

  • Die monatliche Rate soll gleichermaßen auf alle Gläubiger aufgeteilt werden.
  • Sie steuert die Reihenfolge der Auszahlung.
  • Sie geben anschließend die gewünschte Laufzeit sowie die Rate pro Monat ein.
  • Die Quote wird automatisch berechnet.
  • Der Rang setzt sich automatisch, von niedrig zu hoch bei sukzessiv.

Beispiel: Die Verschuldungshöhe von Max Muster beträgt 46.700 Euro, es bestehen Forderungen bei sieben Gläubigern. Aus den Regulierungsvorgaben ist ersichtlich, dass es einen monatlich pfändbaren Betrag in Höhe von 64,08 Euro gibt. Dieser soll nun über 36 Monate auf die sieben Gläubiger verteilt werden. Der kleinste Gläubiger bei Max Muster sind die Musterenergiewerke. Ihre Forderung beträgt 200 Euro. Sie erhalten also in einer sukzessiven Verteilung zunächst ihren Anteil, in diesem Fall bei einer Quote von 4,94 Prozent 9,88 Euro.

Ergebnis: Nach dem Sie die Eingaben bei den Regulierungsvorgaben vorgenommen haben, sehen Sie unter Ergebnis die Verteilung. Die Darstellung erfolgt sowohl als Zahlungsplan (inkl. Darstellung in welchem Monat in welcher Höhe gezahlt werden muss) als auch einzeln pro Gläubiger. Sie können zudem den Tilgungsplan in der Voransicht anschauen/drucken oder exportieren.

  • Beispiel Verbindlichkeitenübersicht

  • Beispiel: Gesamtzahlungsplan

  • Beispiel: Auszahlung des kleinsten Gläubigers

Hinweis: Diese Variante ist nur bedingt praxistauglich, da die wenigsten Schuldner:innen einen solchen Plan umsetzen können. Gläubiger stimmen solchen Plänen selten zu, da mit großer Unsicherheit behaftet ist, ob noch Gelder zur Verfügung stehen, wenn die kleinen Gläubiger bezahlt sind. Eine Kopf- und Summenmehrheit zu erhalten, wird so in der Regel scheitern.

Simultan – Vergleich nach Quote an der Gesamtverschuldung

Die monatliche Rate wird entsprechend des prozentuellen Anteils an der Gesamtverschuldung verteilt. Gläubiger mit einer niedrigen Forderung erhalten also entsprechend eine kleinere Rate als die größeren Gläubiger. Hierzu wählen Sie bei der Regulierungsart Simultan aus und geben die gewünschte Laufzeit sowie die Rate pro Monat ein. Die Quote wird automatisch berechnet.

Beispiel: Die Verschuldungshöhe von Max Muster beträgt 46.700 Euro, es bestehen Forderungen bei sieben Gläubigern. Aus den Regulierungsvorgaben ist ersichtlich, dass es einen monatlich pfändbaren Betrag in Höhe von 64,08 Euro gibt. Dieser soll nun über 36 Monate auf die sieben Gläubiger verteilt werden. Die Quote beträgt somit 4,94 Prozent.

Die niedrigste Forderung (hier des Gläubiger Nr. 5.1.1) beträgt 200 Euro, der prozentuale Anteil an der Gesamtverschuldung (z.B. zu sehen unter Ergebnis) beträgt 0,43 Prozent. Gläubiger Nr. 2.1.1 erhält folglich eine monatliche Rate in Höhe von 0,27 Euro für die Dauer von 36 Monaten. Die höchste Forderung (hier des Gläubiger Nr. 1.1.1) beträgt 20.000 Euro, dies entspricht 42,83 Prozent an der Gesamtverschuldung. Dieser Gläubiger erhält 27,44 Euro mtl. für die Dauer von 36 Monaten.

  • Regulierungsvorgaben

  • Ergebnisanzeige

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Kombination Einmal- und Ratenzahlung

Sie können mit einer simultanen Regulierung ebenso beliebig verschiedene Optionen kombinieren. Möglich ist zum Beispiel:

  • Zahlungen an Kleingläubiger zu Beginn der Laufzeit der Regulierung als Einmalzahlungen erfolgen (aus Ansparung während der Zeit der Vorbereitung/Verhandlung, aus Stiftungsmittel o.ä.).
  • Großgläubiger erhalten simultan Ratenzahlungen über die Dauer der Laufzeit des Regulierungsplans (sowie ggf. ebenfalls eine Einmalzahlung).

Die Ratenzahlungspläne werden von Gläubigern oftmals abgelehnt, da sie über einen längeren Zeitraum Zahlungseingänge überwachen müssen. Es kann daher sinnvoll sein, dass Gläubiger mit niedrigeren Verbindlichkeiten Einmalzahlungen erhalten, damit dann nur die „großen“ Gläubiger noch Ratenzahlungen erhalten.

Beispiel: Max Musters Eltern haben 7.500 Euro angespart und würden diese gerne nutzen, um ihren Sohn zu unterstützen. Herr Muster kann außerdem 100 Euro monatlich als Ratenzahlung bereitstellen.

Im nächsten Schritt wird nun überlegt, welche Gläubiger Einmalzahlungen und welche Ratenzahlungen erhalten sollen. Es wird sich dafür entschieden, dass alle Gläubiger mit einer Forderungshöhe unter 5.000 Euro Einmalzahlungen erhalten sollen. Im nächsten Schritt werden also die Regulierungsvorgaben entsprechend geändert und bei den Verbindlichkeiten (rechts) die Prioritäten entsprechend angepasst. Alle Gläubiger mit einer Forderungssumme unter 5.000 Euro erhalten die Prio 1, alle anderen verbleiben bei 99. Somit erhalten die vier kleineren Gläubiger im ersten Monat anteilig die Einmalzahlung, die drei großen Gläubiger erhalten anteilig den Rest des Einmalbetrags sowie über 36 Monate die anteilige Ratenzahlung.

Beispiel: Unter sonstigen Zahlungen kann zum Beispiel auch berücksichtigt werden, dass einmal jährlich ein Weihnachtsgeld bezahlt wird.

Hinweis: Wenn die Rate also ab dem Start des Szenarios (und über die ganze Dauer des Szenarios) beginnen soll, geben Sie die Rate im oberen Feld ein. Wenn die Zahlung nur für eine bestimmte Zeit erfolgt, geben Sie die Rate unter "sonstige Zahlungen" mit dem entsprechenden Zeitraum ein.

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Freie Regulierung

Die freie Regulierung verhält sich identisch zu simultan. Aber: Während bei einer simultanen Regulierung die Gläubiger nur bis zur Höhe ihrer Quote ausbezahlt werden, können die Gläubiger bei einer freien Regulierung 100 Prozent erhalten und erst dann erfolgt die quotenmäßige Auszahlung der anderen Gläubiger.

Beispiel: Max Muster hat u.a. Schulden bei seinem Vermieter und seinem Energieversorger. Diese Schulden müssen zu 100 Prozent beglichen werden, um eine Kündigung bzw. Sperre zu verhindern.

Beide Verbindlichkeiten werden daher auf die Priorität 1 geändert. Sie erhalten somit 100 Prozent.

Im Ergebnis sieht man, dass nun wie gewünscht beide Gläubiger mit 100 Prozent ausgezahlt werden.

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Weitere Regulierungsoptionen

Zeitliche Begrenzung

  • Es ist nun auch möglich Ratenzahlungen zeitlich zu begrenzen. Hierfür geben Sie bei den Regulierungsvorgaben im Fenster der Verbindlichkeiten ein, in welchem Monat der Planlaufzeit die Zahlung erfolgen soll (z.B. nur vom ersten bis dritten Monat).

Manuelle Verteilung des Sofortbetrags

  • Bei manueller Verteilung des Sofortbetrags über die Verbindlichkeiten werden diese Eingaben vor allen anderen Eingaben bevorzugt berücksichtigt.

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Zusatzinformationen zur Berechnung

1. Berechnung des verfügbaren Betrags:

  • Erster Monat: Rate pro Monat + Sonstige Zahlungen + Einmalbetrag
  • Jeder weitere Monat: Rate pro Monat + Sonstige Zahlungen
  • Die Summe "aller Monate zusammengerechnet" im Verhältnis zur "Summe aller Verbindlichkeiten" ergibt die "Quote" (=die Gesamtquote. Die einzelnen Quoten kommen später)

2. Berechnung der Verteilung erfolgt jeden Monat einzeln:

  • Die Verbindlichkeiten werden nach Priorität sortiert und gruppiert (kleine Zahl = hohe Priorität), innerhalb der Prio-Gruppen wird nach Quote verteilt. Wenn kleinster Betrag zuerst reguliert werden soll, ist die Prio höher zu setzen
  • Es werden zuerst die Verbindlichkeiten der höchsten Prio-Gruppe bedient, bevor die nächste Prio-Gruppe ausgezahlt wird. Bei den Regulierungarten Simultan und Sukzessive werden alle Verbindlichkeiten bis zur Quote bedient. Sofortbeträge können dazu führen, dass bei einzelnen Verbindlichkeiten eine höhere Quote erreicht wird. Bei der freien Regulierung werden Verbindlichkeiten bis 100% bedient (ansonsten identisch zu Simultan), daher bietet es sich an, die Möglichkeiten von "freien Raten" und "Priorität" für jede einzelne Verbindlichkeit voll auszuschöpfen.

Die Verteilung der Mittel läuft wie folgt:

  • Jeder Monat wird einzeln betrachtet: Es wird erst die höchste Prio-Gruppe vollständig bedient, dann die nächst-höhere, etc. Vollständig bedient heißt, dass alle Verbindlichkeiten der Gruppe bis zur Quote bedient wurden (außer bei Freier Regulierung, da geht es bis 100%)
  • Nur erster Monat: Individuelle Sofortbeträge werden verteilt (egal, was mit Quote oder sonst was passiert)
  • "Freie Raten" werden verteilt (nur, bis die Quote erreicht wird / bei Freier 100%)
  • Der übrige verfügbare Betrag wird entsprechend der Regulierungsart verteilt:

Sukzessive: erst die kleinen, dann die größeren Simultan / Frei: entsprechend des Anteils der Gesamt-Verbindlichkeiten

Erhöhen sich die zur Verfügung stehenden Mittel, werden die Raten werden entsprechend erhöht. Die Raten in den Zahlungsplänen sind nicht weiter aufgeschlüsselt, wie diese sich aus „Sonstigen Zahlungen“ oder der gesamten „Rate pro Monat“ ergeben.

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Regulierung bearbeiten

Haben Sie z.B. verschiedene Regulierungen gespeichert und wollen Sie eines dieser Szenarien später bearbeiten (z.B. um den Planentwurf in die finale Version zu bringen), markieren Sie unter Regulierungen das gewünschte Szenario (es ist jetzt blau hinterlegt) und klicken Sie das Stift-Symbol an. Alternativ genügt auch ein Doppelklick auf das gewünschte Szenario. Das Szenario öffnet sich jetzt mit den zuletzt gespeicherten Regulierungsvorgaben und kann bearbeitet werden.

Hinweis: Wurden seit der letzten Bearbeitung des Szenarios relevante Änderungen an den Verbindlichkeiten vorgenommen, erscheint eine Meldung, dass das Szenario nicht mehr aktuell ist, mit der Frage, ob es aktualisiert werden soll. Bei Auswahl von [Ja] wird das Szenario aktualisiert, bei Auswahl von [Nein] bzw. [Abbrechen] werden die zuletzt gespeicherten Daten angezeigt.

Hinweis: Gespeichert sind nur die Regulierungsvorgaben. Um die Regulierungsergebnisse einzusehen, müssen Sie immer Speichern-Symbol betätigen.

Wollen Sie ein gespeichertes Szenario entfernen, markieren Sie in der Übersicht der Regulierungen die gewünschte Regulierung (es ist jetzt blau unterlegt) und klicken Sie den Button Papierkorb (oben rechts) an. Es erscheint noch eine Sicherheitsabfrage. Wird Sie mit [Ja] beantwortet, wird das ausgewählte Szenario aus der Datenbank gelöscht. Wird Sie mit [Nein] oder [Abbrechen] beantwortet, steht der Cursor wieder in der Liste.

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Anpassung Regulierung/Insolvenzplan

  • Sowohl in den System- als auch in den Benutzereinstellungen ist es möglich, den Plan entsprechend anzupassen.

Pläne hochladen

  • Für Änderungen in den Systemeinstellungen benötigen Sie ggf. Administrationsrechte.
  • Änderungen, die Sie hier vornehmen, werden für alle Berater:innen der Stelle wirksam.

  • Die Einstellungen in den Benutzereinstellungen werden nur für den/die jeweiligen Benutzer:in sichtbar
  • In den Benutzereinstellungen können Sie Ihre persönlichen Pläne hochladen.

  • Sie können in beiden Varianten die Pläne beliebig oft downloaden, verändern und wieder hochladen.
  • Drücken Sie dafür das Downloadsymbol.
  • Sie werden aufgefordert den Speicherort auszuwählen.

Pläne mit unterschiedlichen Laufzeiten hochladen

  • CAWIN bietet Ihnen die Möglichkeit, auch Pläne mit Laufzeiten von 3 bis 12 Jahren hochzuladen und zu nutzen.
  • Die Pläne mit den verschiedenen Laufzeiten können Sie über die Liste der Pläne mit unterschiedlichen Laufzeiten auswählen und über System- oder Benutzereinsteinstellungen hochladen.

Pläne anpassen

Sie können den Plan dann entsprechend Ihren Vorstellungen anpassen.

Sie können zum Beispiel das Logo Ihrer Beratungsstelle einfügen oder Informationen ergänzen/anpassen.

Anschließend können Sie den Plan in CAWIN hinzufügen.

Zusätzlich zum programmseitig bereitgestellten Plan können Sie beliebig viele eigene Pläne hochladen.

Beim Erstellen der nächsten Regulierung können Sie nun auch Ihren angepassten Plan auswählen.

So können Sie nun den mit Ihrem Logo versehenen Insolvenzplan verschicken.

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Logo im Tilgungsplan anpassen

  • Um auf der Tilgungsplan oben rechts Ihr Logo erscheinen zu lassen, hinterlegen Sie dieses im PNG- oder JPEG-Format in Ihrem Dokumentenverzeichnis.
  • Der Pfad ist in den Systemeinstellungen bei den Programmeinstellungen als „Dokumentenpfad“ hinterlegt. Er lautet zum Beispiel:

C:\CAWIN\Dokumente

  • In diesem Ordner (hier als Beispiel „Dokumente“) legen Sie einen neuen Ordner „Vorlagen“ an.
  • Öffnen Sie diesen und erstellen Sie dort den Ordner „Sonstiges“.
  • Hier können Sie nun Ihre Logo-Datei hinterlegen. Diese muss wie folgt benannt sein: logo.png (auch bei JPEG-Dateien).
  • Anschließend erscheint auf dem Tilgungsplan oben rechts das gewünschte Logo. Die Änderung wird auch für die Gläubigerliste wirksam.
  • Die Größe des Logos in der Bilddatei ist nicht so wichtig, die Höhe wird im Tilgungsplan auf etwa zwei Zentimeter reduziert, falls das Logo höher ist.
  • Wenn bei PNG-Dateien mit transparentem Hintergrund im Tilgungsplan dieser Hintergrund nicht weiß erscheint, dann ändern Sie bitte in der PNG-Datei diesen Hintergrund in einen mit weißer Farbe.

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