Regelinsolvenz

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Der Aufbau der Eingabemaske orientiert sich am Verlauf des Regelinsolvenzverfahrens (RIV). In die Maske Regelinsolvenz gelangen Sie über das Menü Haushalt > Regelinsolvenz bzw. über das Regelinsolvenz-Symbol , sofern Sie es bereits als Favorit eingerichtet haben.


RIV-Verfahrensverlauf

Menüpunkt Erklärung
Antrag auf Eröffnung (gestellt am) Das Datum der offiziellen Antragsstellung ist einzutragen.
RIV eröffnet am Das Datum, an dem das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde, ist einzutragen.
RIV aufgehoben Das Datum, an dem das Regelinsolvenzverfahren aufgehoben wurde, ist einzutragen.
Beginn Treuhandphase Nur wenn die Entscheidung gemäß § 157 InsO „Liquidation nach den Regeln der InsO“ lautet (siehe 'Ergänzende Infos'), ist hier das Datum für den Beginn der Treuhandphase einzutragen.
Beginn Restschuldbefreiungsverfahren Nur wenn die Entscheidung gemäß § 157 InsO „Liquidation nach den Regeln der InsO“ lautet (siehe 'Ergänzende Infos'), ist hier das Datum des Beginns des Restschuldbefreiungsverfahrens einzutragen, das für Verfahren, die seit dem 1.12.2001 eröffnet wurden/werden, nicht identisch ist mit dem Datum „Beginn Treuhandphase“, kann eingetragen werden.
Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt Nur wenn die Entscheidung gemäß § 157 InsO „Liquidation nach den Regeln der InsO“ lautet (siehe 'Ergänzende Infos'), ist das Datum für den Zeitpunkt der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung hier einzutragen.
Restschuldbefreiung rechtskräftig versagt Das Datum für den Zeitpunkt der rechtskräftigen Versagung der Restschuldbefreiung hier einzutragen.

RIV-Ergänzende Infos

Menüpunkt Erklärung
20 oder mehr Gläubiger Überschaubare Vermögensverhältnisse, § 304 Abs. 2 InsO

Seit dem 1. Dezember 2001 ist für einen ehemaligen Kleinunternehmer zwingend das Regelinsolvenzverfahren zu eröffnen, wenn er 20 oder mehr Gläubiger hat oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Diese Gründe können Sie über die gleichlautenden Kontrollkästchen auswählen.

Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen
Aktuell selbstständig Für alle noch aktiven, insolventen (Klein-) Unternehmer ist das Regelinsolvenzverfahren unabhängig von § 304 Abs. 2 InsO zu eröffnen. Dieser Umstand kann über das Kontrollkästchen „Aktuell selbständig“ festgehalten werden.
Freiwilliges Vergleichsangebot Im Regelinsolvenzverfahren ist ein außergerichtliches Einigungsverfahren nicht zwingend vorgeschrieben. In aussichtsreichen Fällen kann den Gläubigern ein solches Vergleichsangebot aber freiwillig unterbreitet werden. Für diesen Fall können Sie das Ergebnis über die Optionsfelder „angenommen“ und „abgelehnt“ festhalten. Da in der Statistik auch die Fälle eröffneter Regelinsolvenzverfahren ausgewertet werden, gibt es eine Trennung zwischen (Klein-) Unternehmensinsolvenzen, die außergerichtlich reguliert werden konnten, und solchen, die über das gerichtliche Verfahren verhandelt wurden.
Verfahrenskostendeckende Masse Hinsichtlich der Verfahrenskosten kann abgebildet werden, ob der Schuldner diese Kosten aus eigener Kraft oder mit Unterstützung Dritter aufbringen kann, oder ob ein Antrag auf Stundung sowie ggf. auf Beiordnung eines Anwalts zu stellen ist (diese Option gilt auch für das Regelinsolvenzverfahren). Die Entscheidung des Insolvenzgerichts über diese Anträge kann über entsprechende Auswahllisten ausgewählt werden. Ebenso die Tatsache sowie die Gründe für eine rechtskräftige Aufhebung einer Stundungsentscheidung.
(Vorläufige:r) Insolvenzverwalter:in Wollen Sie den (vorläufigen) Insolvenzverwalter erfassen, klicken Sie auf das Plus-Symbol . Es öffnet sich das Adressen-Fenster. Die Voreinstellung im Feld Adressart lautet auf TH (= Treuhänder); diese Voreinstellung gilt auch für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Geben Sie jetzt Name und Anschrift des Verwalters ein, anschließend wird er automatisch in die Auswahlliste übernommen.
Aktenzeichen Geben Sie hier das Aktenzeichen manuell ein.
Insolvenzgericht Wollen Sie das zuständige Insolvenzgericht erfassen, klicken Sie auf das Plus-Symbol . Es öffnet sich das Adressen-Fenster. Die Voreinstellung im Feld Adressart lautet bereits auf GE (= Gericht). Geben Sie jetzt Name und Anschrift des Insolvenzgerichts ein, anschließend wird es automatisch in die Auswahlliste übernommen.
Aktenzeichen Geben Sie hier das Aktenzeichen (Geschäftsnummer) manuell ein.


RIV-Antrag

Die Einträge in den nachfolgenden Tabellen generieren sich auf folgenden Angaben in CAWIN:

III. Forderungen der Finanzverwaltung:

Forderungsart: Steuerschulden (betrieblich), und Steuerschulden (privat)

IV. Forderungen der Sozialversicherungsträger:

Forderungsart: rückständige Sozialabgaben

V. Forderungen aus betrieblicher Altersvorsorge:

Forderungsart: Hier gibt es derzeit noch keine passende Forderungsart, Einträge müssen daher manuell vorgenommen werden.