Adressen

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Adressen – etwa von Gläubigern, Vertretern, Rechtsanwälten usw. – können Sie in der Adressdatenbank von CAWIN neu anlegen oder verwalten.

Allgemein

Zur Übersicht über die Adressen gelangen Sie über im Menü über Extras > Adressen.

Adressverwaltung als Favorit anlegen

Falls Sie diese Funktion häufig nutzen, können Sie mit Klick auf das Stern-Symbol die Funktion zu Ihren Favoriten hinzufügen. In der Favoritenleiste wird die Funktion schneller aufrufbar durch Klick auf das Adressen-Symbol

Auswahl über den Haushalt

Sie können auch fallbezogen (aus den Eingabemasken heraus) eine Adresse auswählen oder anlegen.

  • Das Plus-Symbol öffnet eine leere Eingabemaske für eine Adresse.
  • Das Stift-Symbol öffnet die Maske zur Bearbeitung der ausgewählten Adresse.
  • Das Lupen-Symbol zeigt die gesamte Adressliste an.

Adresse auswählen

Um eine in CAWIN vorhandene Adresse auszuwählen geben Sie einfach den Anfang des hinterlegten Kurznamens ein.

  • Daraufhin wird eine Liste aller Adressen aufgeblendet, die zu dem eingegebenen Anfang passen.
  • Durch jeden zusätzlich eingegebenen Buchstaben wird die Auswahl eingeschränkt.
  • Haben Sie den gewünschten Eintrag gefunden, wählen Sie ihn per Doppelklick oder mit Hilfe der Cursortasten und anschließender Bestätigung mit [Enter] oder [Tab] aus.

Die beschriebene Funktionalität findet sich an allen Stellen in CAWIN, an denen eine Adresse ausgewählt werden muss bzw. kann. Dort finden sich zudem verschiedene Schaltflächen zur schnellen Bearbeitung von Adressen.

Adresse neu eingeben

Adressdaten

  • Über das Plus-Symbol eine neue Adresse hinzufügen.
  • Es öffnet sich die Eingabemaske zur Adresserfassung.
  • Ordnen Sie der einzugebenden Adresse eine Adressart zu.
  • Wollen Sie z. B. Name und Anschrift eines Gläubigers eingeben, wählen Sie die Adressart Gläubiger aus.
  • Bei der Adressart Gläubiger kann im Feld Gläubigerart noch eine weitere Ausdifferenzierung vorgenommen werden.
  • Geben Sie jetzt Name, Anschrift etc. ein.

Zustellfähige Adresse

  • Denken Sie daran, dass in bestimmten Schreiben oder Anträgen zustellfähige Adressen zu verwenden sind.
  • Klicken Sie den [Dokument]-Button („Adressdaten übernehmen“) rechts neben der Überschrift „Zustellfähige Adresse“ an.
  • Die Adresse im linken Block der Eingabemaske wird automatisch in den rechten Block als zustellfähige Adresse übertragen.
  • Zustellfähige Adressen dürfen beispielsweise kein Postfach ausweisen und für Gesellschaften ist der gesetzliche Vertreter zu benennen – passen Sie die Zustellfähige Adresse ggf. an.
  • Sollten Sie sich vertippen oder Inhalte versehentlich löschen, können Sie die poastalische Adresse erneut durch [Dokument]-Button-Klick übertragen.
  • CAWIN verwendet die zustellfähige Anschrift automatisch in allen Schreiben (inkl. dem Eröffnungsantrag), die nach dem Gesetz zuzustellen sind.

Adresse bearbeiten oder löschen

  • Eine Adresse kann bearbeitet werden, wenn Sie mit der Maus die zu bearbeitende oder zu entfernende Adresse markieren und den Stift-Symbol Button aktivieren.
  • Um Adressen in CAWIN zu löschen, wählen Sie die zu löschende Adresse aus und klicken Sie oben rechts auf das rote Mülleimer-Symbol .
  • Sie können auch mehrere Adressen auswählen. Halten Sie dafür die Umschalttaste gedrückt und wählen Sie einen zusammenhängenden Block Adressen aus oder halten Sie die Steuerungstaste gedrückt und wählen die Adressen einzeln aus.
  • Hinweis: Sie können nur Adressen löschen, wenn diese keinem Haushalt zugeordnet sind.

Adresskonsolidierung

Sie können in der Adressdatenbank mehrfach vorhandene Adressen zusammenführen (konsolidieren) – etwa wenn Sie einen Gläubiger mehrfach eingegeben haben.

  • Gehen Sie dazu in Extras > Adressen

  • Sie können die Adressen nach verschiedenen Kriterien sortieren oder suchen,
  • hier blau umrandet nach Namen.
  • Markieren Sie die Adressen, die zusammengeführt werden sollen.
  • Gehen Sie dann auf das Symbol [Adressen zusammenführen].
  • Es öffnet sich eine Maske für die Adresskonsolidierung.

  • Wählen Sie die Adresse aus, die bestehen bleiben soll (blau umrandet).
  • Beachten Sie, dass Adressinformationen, die nur in Feldern der zu ersetzenden Adresse/n enthalten sind, vollständig – auch durch leere Felder – der bestehen bleibenden Adresse ersetzt werden.
  • Bevor Sie Konsolidierung durchführen, beachten Sie zudem die oben rot aufgeführten Hinweise:
  • Führen Sie die Konsolidierung nur durch, wenn Sie als einziger Nutzer in CAWIN angemeldet sind und
  • Sie alle Haushalte geschlossen haben.

Adressart auswählen

  • Wir haben die bereits vorhandenen Adressarten um weitere ergänzt (blau unterstrichen).