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Zur neuen Fassung des VIV-Antragformulars

Das BMJV hat am 31. März 2021, einen Tag vor dem Ablauf der Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV, die Antragsformulare für den Verbraucherinsolvenzantrag in einer neuen amtlichen Fassung veröffentlicht.

Das iff wird die Formulare für CAWIN zeitnah anpassen und im Laufe des 7. Aprils (Datum aktualisiert am 6. April) auf cawin.de als Datenbankupdate zur Verfügung stellen (sobald das Update fertig ist erhalten Sie zudem eine Mitteilung über den CAWIN-Newsletter-Verteiler).

Inwieweit die in CAWIN 8.14 enthaltenen aktualisierten Formulare der alten Fassung („7/2014“) weiter verwendet werden dürfen, prüfen wir zurzeit. Formal ist die allein verbindliche Verbraucherinsolvenzformularverordnung bisher nicht angepasst worden (in der konsolidierten Fassung sind weiterhin die aktualisierten Formulare der alten Fassung enthalten und eine dort ggf. noch nicht vorgenommene Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung ist nicht ersichtlich – mehr dazu auch unter: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2021/noch-einmal-ii-verbraucherinsolvenz-antragsformular/).

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